Sonderbedingungen
Sonderbedingungen

Sonderbedingungen für die Warenlieferung

 

Sonderbedingung für die Warenlieferung mit Mehrweg-Transportgestellen der Joh. Sprinz GmbH & Co. KG

I. Allgemeines, Kundenbelieferung mit Mehrweg-Gestellen und Rückgabeverpflichtung

1. Die nachfolgenden Sonderbedingungen sind Bestandteil unserer “Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden“ (abrufbar über www.sprinz.eu/AGB), wenn wir dem Kunden die Ware unter Verwendung von Mehrweg-Gestellen anliefern. Alle Modalitäten der temporären Gestellüberlassung an den Kunden werden durch die nachfolgenden Sonderbedingungen abschließend geregelt. Unseren Sonderbedingungen entgegenstehende oder hiervon abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

2. Sofern die Verwendung von speziellen Transportverpackungen (Kisten, Einweg-Holzgestell) im Auftrag nicht vereinbart ist, können wir die vom Kunden bestellte Ware auf handelsüblichen Mehrweg-Gestellen (nachfolgend als “Mehrweg-Gestelle“ bezeichnet) beliefern. Die Mehrweg-Gestelle bleiben unser Eigentum und sind uns unverzüglich und unbeschädigt zurückzugeben.

3. Die Verwaltung der Mehrweg-Gestelle obliegt allein der Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalder Str. 236, 30179 Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 201200), nachfolgend “Gestellpool“ genannt.

4. Der Gebrauch der Mehrweg-Gestelle ist für die Dauer von 49 Kalendertagen ab Anlieferung kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist schuldet der Kunde eine wöchentliche Vertragsstrafe gemäß nachfolgenden Vereinbarungen.

II. Freimeldung und Abholung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle unverzüglich freizuschaffen. Der Kunde hat die Mehrweg-Gestelle gegenüber Gestellpool unverzüglich freizumelden. Der Verkäufer holt die Gestelle entweder selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten ab.

2. Die Freimeldung erfolgt über das Web-Interface der Gestellpool unter www.gestellpool.com, oder telefonisch unter der Nummer +49/511/65511444, per Fax unter +49/511/65511499, per E-Mail unter freimelden@gestellpool.com, sowie per Smartphone- App.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle bis zur Abholung gegen Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht mehr, wenn die Mehrweg-Gestelle nach Freimeldung gem. § 2 Absatz 2 nicht innerhalb von 21 Tagen abgeholt werden, obwohl die Mehrweg-Gestelle tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.

4. Wurde ein Gestell fälschlicherweise abholbereit gemeldet (nicht freigeschafft, nicht transportsicher, nicht zugänglich, oder nicht an der angegebenen Anschrift) läuft die Nutzungsdauer ab Auslieferdatum weiter. Gestellpool kann für seinen vergeblichen Aufwand Logistikkosten erheben.

5. Bei Freimeldungen an einem von der ursprünglichen Auslieferung abweichenden Ort, ist Gestellpool berechtigt, Logistikkosten nach Aufwand (vgl. vorstehenden Absatz Ziff. 4) zu erheben.

III. Verzug

1. Der Kunde gerät mit seiner Pflicht zur Freischaffung und Freimeldung in Verzug, wenn er die Mehrweg-Gestelle nicht binnen 49 Kalendertagen nach Erhalt freischafft und freimeldet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

2. Kommt dem Kunden ein Mehrweg-Gestell abhanden, hat er wegen Nichterfüllung (§§ 339,340 BGB) eine Vertragsstrafe in Höhe des Maximalbetrages, vgl. Ziff. V,, verwirkt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten (§ 340 Abs. 2 S. 2 BGB).

IV. Vertragsstrafe bei verspäteter Freimeldung und Schadenersatz

1. Gerät der Kunde mit der Freischaffung und Freimeldung der Mehrweg-Gestelle/des Mehrweg-Gestells in Verzug, so hat er eine Vertragsstrafe iSd. §§ 339 ff. BGB verwirkt. Für jede begonnene Woche des Verzugs hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 EUR netto je Mehrweg-Gestell verwirkt. Die Vertragsstrafe ist zur Höhe beschränkt auf die Beträge gemäß Ziff. V.

2. Kommt dem Kunden ein Mehrweg-Gestell abhanden, hat er wegen Nichterfüllung (§§ 339,340 BGB) eine Vertragsstrafe in Höhe des Maximalbetrages, vgl. Ziff. V, verwirkt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten (§ 340 Abs. 2 S. 2 BGB).

3. Beschädigt ein Kunde ein Mehrweg-Gestell, hat er als Entschädigung (§ 339 BGB) einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR verwirkt. Der Totalschaden eines Mehrweg-Gestells wird mit dem Maximalbetrag gem. Ziff. V. berechnet. Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Risiko besteht, dass das zu transportierende Glas aufgrund der Beschädigung des Glastransportgestells nicht mehr mängelfrei transportiert werden kann. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens ist den Parteien nachgelassen.

V. Vereinbarter Wert der Gestelle

Die Parteien vereinbaren den erstattungspflichtigen Nettowert für jedes Mehrweg-Gestell wie folgt:

• Gestell „A-klein“, „L-klein“, „Rollwagen“ und „Sonstige Gestelle“ = 350,00 EUR
• Gestell „A-mittel“ und „L-mittel“ = 450,00 EUR
• Gestell „A-groß und „L-groß“ = 550,00 EUR
• Gestell „A-übergroß“ und „L-übergroß“ = 650,00 EUR

VI. Einziehung der Vertragsstrafe und Logistikkosten

Wir, die Joh. Sprinz GmbH & Co KG, zeigen hiermit dem Kunden an, dass sämtliche Forderungen aus Vertragsstrafe und Logistikkosten bereits an Gestellpool abgetreten sind, und diese die Abtretung angenommen hat. Gestellpool ist berechtigt, Vertragsstrafen und Logistikkosten gegenüber dem Kunden außergerichtlich und gerichtlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. Allein Gestellpool und nicht der Verkäufer ist Inhaber der Forderungen, die durch Vertragsstrafen, Entschädigungen und Logistikkosten im Sinne der obigen Ziff. II.4 und 5 sowie Ziff. III. 2 und Ziff. IV. 1-3 entstehen.

VII. Datenschutzerklärung

1. Wir geben den Namen und die Anschrift des Kunden an die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG weiter (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO). Die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Durchführung des zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und für die Zwecke der Verwaltung der hierbei von uns an den Kunden verliehenen Gestelle und der Einziehung von Gebühren, Logistikkosten, Entschädigungen und Vertragsstrafen erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Eine sonstige Nutzung der Daten, insbesondere für Werbezwecke ist nicht zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

2. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise unserer “Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden“.